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Das Abbau- und Deponiekonzept (ADK) und die kantonale Abfallplanung bilden die kantonale Planungsgrundlage für neue Abbau- und Deponiestandorte. Das ADK wurde vom Kantonsrat am 1. Juli 2005 als Grundlage für die kantonale Richtplanung zur Kenntnis genommen.

Die Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Deponien bilden die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA).

Im Kanton Obwalden gibt es Deponien des Typs A und B. Auf Deponien des Typs A werden im Wesentlichen unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmatrial sowie Geschiebe aus Geschiebesammlern deponiert. Auf Deponien des Typ B dürfen im Wesentlichen mineralische Bauabfälle deponiert werden.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Deponie Cholwald

Entsorgungszweckverband Obwalden

abfall.ch

bau.umwelt

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