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Vernehmlassungsverfahren Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis

Der Regierungsrat hat in erster Lesung den Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis verabschiedet und unterbreitet diesen einem Vernehmlassungsverfahren.

Gestützt auf Art. 359 a OR hat jedermann, der ein Interesse glaubhaft macht, die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis kann beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt bezogen werden.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. März 2008.

Allfällige Stellungnahmen sind an das Volkswirtschaftsdepartement, St. Antonistrasse 4,
Postfach 1264, 6061 Sarnen, zu schicken.

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