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Abnahme des Führerausweises

Zuständige Amtsstelle:Verkehrs- und Sicherheitspolizei

Dabei handelt es sich um eine vorläufige Abnahme des Führerausweises durch die Polizei. Sie gilt als Sofortmassnahme zum Schutz des Verkehrs vor nicht fahrfähigen und gefährlichen Fahrzeuglenkern bzw. Fahrzeuglenkerinnen.

Die wichtigsten Konfiskationsgründe in der Praxis sind:

  • Fahren in angetrunkenem Zustand
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • exzessive Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • krasse andere Verkehrsregelverletzungen
Die Polizei übermittelt den auf der Stelle abgenommenen Führerausweis innert fünf Tagen der zuständigen Administrativbehörde (Verhöramt)  zum weiteren Entscheid.

Die Konfiskation des Ausweises hat die gleichen rechtlichen Wirkungen wie ein Entzug.

Verantwortlich Telefon
Verkehrs- und Sicherheitspolizei 041 666 65 00

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