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Finanzstrategie 2027+: Regierungsrat hat Massnahmenpaket in Anhörung gegeben

8. Januar 2018
Im Rahmen der Finanzstrategie 2027+ hat der Regierungsrat ein Massnahmenpaket geschnürt, das eine massgebliche strukturelle Optimierung und Entlastung des Finanzhaushalts bewirken wird. Es sieht Entlastungen der Erfolgsrechnung in der Höhe von 20 Millionen Franken vor. Ausserdem sollen 20 Millionen Franken durch Mehrerträge bei den Steuern in die Staatskasse fliessen. Diese Massnahmen werden dem Kantonsrat und später der Bevölkerung in Form eines Mantelerlasses als Gesamtpaket zum Beschluss unterbreitet.
Die Erfolgsrechnung des Kantons weist bei einem Gesamtaufwand von 290 Millionen Franken ein strukturelles Defizit in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken aus. Hauptgründe dafür sind der kontinuierliche Anstieg der Gesundheits- und Sozialkosten sowie die rückläufigen Erträge aus dem Finanzausgleich des Bundes (NFA). Im Zuge der Steuerstrategie ist die Finanzkraft des Kantons sukzessive gestiegen. Der Kanton Obwalden hat inzwischen die Schwelle vom Nehmer- zum Geberkanton überschritten. Die Steuerstrategie ist ein Erfolg: Das Steuersubstrat und die Vermögen sind stark gewachsen, die Investitionstätigkeit im Kanton hat an Dynamik gewonnen, es wurden Arbeitsplätze geschaffen und die Steuerbelastung ist für sämtliche Bevölkerungsgruppen markant gesunken.

Gesamtpaket ist ausgewogen und transparent
Um die Ausgaben des Kantons und die Einnahmen in ein Gleichgewicht zu bringen, sind ausserordentliche Massnahmen notwendig. Im Rahmen der Finanzstrategie 2027+ hat der Regierungsrat ein Massnahmenpaket geschnürt, das eine massgebliche strukturelle Optimierung und Entlastung des Finanzhaushalts bewirken wird. Diese Massnahmen werden dem Kantonsrat und später der Bevölkerung in Form eines Mantelerlasses als Gesamtpaket zum Beschluss unterbreitet. Nach Überzeugung des Regierungsrats ist das Gesamtpaket ausgewogen und transparent. Es beinhaltet eine Entlastung der Erfolgsrechnung und Steuererhöhungen von je rund 20 Millionen Franken. Die Massnahmen werden auf viele Aufgaben und Leistungen und damit auf zahlreiche Schultern verteilt. Sie sind zudem nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestuft.

Einmaliger Effort bewirkt nachhaltige Stabilisierung
Mit einem einmaligen Effort kann der Finanzhaushalt nachhaltig stabilisiert und der für den Kanton essenziell notwendige finanzielle Handlungsspielraum sichergestellt werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen müssen aus Sicht der Regierung als Gesamtpaket verabschiedet werden. Dieser Paketgedanke ist zentral. Auf längere Sicht können so weitere Sparmassnahmen und weitere Steuererhöhungen vermieden werden. Der Regierungsrat fordert deshalb alle Akteure auf, zugunsten des übergeordneten Ganzen auf die Durchsetzung von Einzelinteressen zu verzichten.

Im Folgenden wird kurz auf die bedeutendsten Massnahmen des Gesamtpakets eingegangen:

Steuern – weiterhin steuerattraktiv trotz Steuererhöhung per 2019
Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation des Kantons ist eine Steuererhöhung unumgänglich. Diese ist jedoch im Hinblick auf die in den vergangenen zehn Jahren vorgenommenen Steuersenkungen als moderat einzustufen. Obwalden zählt weiterhin zur Gruppe der attraktivsten Wirtschaftsstandorte.

Vorgesehene Anpassungen:
Juristische Personen:
  • Erhöhung Steuersatz von 6,0% auf 6,3%
  • Erhöhung Minimalsteuer von Fr. 500.– auf Fr. 1 000.–
  • Neue Aufteilung der Steuer zwischen den Körperschaften

Natürliche Personen:
  • Anpassungen Berufsauslagen an direkte Bundessteuer
  • Begrenzung Fahrkostenabzug auf Fr. 8 000.–
  • Vereinfachung und Reduktion der Sozialabzüge
  • Erhöhung der Vermögenssteuer (einfacher Steuersatz) von 0,20‰ auf 0,21‰
    • Erhöhung Steuerfuss von 2,95 auf 3,45 Einheiten
Die Gemeinden erhalten dadurch steuerliche Mehreinnahmen, über deren Verwendung sie abschliessend entscheiden können.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) – weiterhin überdurchschnittliche Subventionen auch mit geplanter Reduktion
Im Vergleich mit den Nachbarkantonen gewährt der Kanton Obwalden überdurchschnittlich hohe Beiträge an Prämienverbilligungen. Es ist vorgesehen, das Prämienverbilligungssystem im Kanton Obwalden zu vereinfachen und damit den Verwaltungsaufwand zu senken. Die Grundzüge der heutigen IPV werden aufrechterhalten, der Betrag, welchen der Kanton für die Prämienverbilligung ausgibt, soll jedoch
massvoll reduziert werden.

Heute ist im Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz festgelegt, dass mindestens 8,5 Prozent der Prämienkosten der obligatorischen Krankenversicherung des Kantons Obwalden budgetiert wird. Dieser Artikel bewirkt, dass die budgetierten Beiträge in der IPV seit 2014 von rund 19,95 Millionen Franken auf 24,43 Millionen Franken im Jahr 2018 angestiegen sind.

Künftig sind die Beiträge so zu budgetieren, wie sie auch ausbezahlt werden. Dazu ist eine Gesetzesanpassung notwendig. Der Regierungsrat plant ein künftiges Ausgabenziel für die IPV von rund 16 Millionen Franken (Bundes- und Kantonsanteil) für 2019. Dies wird vor allem dadurch erreicht, dass neu die Berechnung auf Basis der günstigsten im Kanton zur Verfügung stehenden Krankenkassen festgesetzt wird. Ebenfalls wird von der Überfinanzierung der Krankenkassenprämie Abstand genommen.

Die sozialpolitischen Eckwerte gelten weiterhin. Auch mit der neuen Regelung erhalten immer noch 27,3 Prozent der Obwaldner Bevölkerung Mittel aus der IPV.

Personal – Kanton bleibt sozialer Arbeitgeber
Wesentliche Einsparungen sind beim Personalaufwand vorgesehen (rund 3,2 Millionen Franken).

Vorgesehene Anpassungen:
  • Reduktion von rund 20 Vollzeitstellen
  • Anpassung der freiwilligen Familienzulage
  • Streichung der Überbrückungsrente bei frühzeitigem Altersrücktritt
  • Kürzung der budgetierten finanziellen Beteiligung an Aus- und Weiterbildungen um 30 Prozent

Dem Regierungsrat ist es wichtig, den Personalumbau / -abbau sozialverträglich zu planen und wenn immer möglich über natürliche Fluktuationen und Pensenreduktionen zu erreichen. Damit einher gehen weitere Effizienzsteigerungen und Leistungsanpassungen. Dabei gilt es auch den Zeithorizont im Auge zu behalten. Die Umsetzung erfolgt bis am 1. Januar 2020.

Ressourcenausgleich – Beteiligung der Gemeinden
Teil des Gesamtpakets ist eine zukunftsgerichtete Lösung für die Beiträge in den Nationalen Finanzausgleich. Kanton und Gemeinden sind gemeinsam daran interessiert, ihr Steuersubstrat zu pflegen und weiter zu fördern.

Vorgesehene Anpassungen:
  • Kanton und Einwohnergemeinden teilen sich die künftigen Zahlungen in den NFA bzw. aus dem NFA im Verhältnis ihres Anteils an den Kantons- und Gemeindesteuern sowie am Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern.

Motorfahrzeugsteuer – Fortführung der Förderung von energieeffizienten Personenwagen trotz Anpassung am Bonus/Malus-System
Der Regierungsrat will die Befreiungsfrist ökologischer Fahrzeuge von der Motorfahrzeugsteuer verkürzen, bzw. den Bonus reduzieren und den Malus der energieineffizienten Fahrzeuge erhöhen.

Vorgesehene Anpassungen:
  • Fahrzeuge Kat. A: Bonus von 75% über 3 Jahre (alt: 100% über 4 Jahre)
  • Fahrzeuge Kat. B: Bonus von 25% über 2 Jahre (alt: 100% über 3 Jahre)
  • Fahrzeuge Kat. G/„leer“: Malus von Fr. 75.– (alt: Fr. 60.–)

Finanzhaushaltsgesetz – Anpassung der Abschreibungssätze an Nutzungsdauer der Investitionen
Durch eine Änderung der Abschreibungssätze passen sich die Auswirkungen der Abschreibungen in den Rechnungen der effektiven Nutzungsdauer der Anlagen an. Auch die neuen Abschreibungssätze bewegen sich im Rahmen der vom Harmonisiertem Rechnungsmodell 2 (HRM2) vorgegebenen Spannbreite.

Die Anpassung ist keine Sparmassnahme im engeren Sinne. Sie entschärft aber den aktuellen Druck auf die Erfolgsrechnung. Die tieferen Abschreibungssätze führen kurz- und mittelfristig zu deren Entlastung. Durch die tieferen Abschreibungen reduziert sich aber auch die Selbstfinanzierung, wobei sich der Effekt der Entlastung langfristig wieder ausgleichen wird.

Zeitplan und weiteres Vorgehen
Die Eckwerte des Gesamtpakts sind bereits in das Budget 2018 und den Finanzplan 2019 – 2021 des Kantons eingeflossen. Der Regierungsrat hat den Mantelerlass mit den detaillierten Gesetzesanpassungen bis zum 16. Januar 2018 bei den Parteien, den Einwohnergemeinden, der Standortpromotion Obwalden, bei den Personalverbänden und der Personalkommission sowie bei den Gerichten in eine Anhörung gegeben. Die Rückmeldungen werden vor der Beratung im Regierungsrat durch die Projektsteuerung (Vertreter von Parteien/Gemeinden/Personalverband) analysiert. Der Regierungsrat plant, den Mantelerlass im Verlauf des Februars 2018 zuhanden des Kantonsrats zu verabschieden.

Der Kantonsrat wird am 26. April 2018 sowie am 24. / 25. Mai 2018 über den Mantelerlass beraten. Die Bevölkerung wird am 23. September 2018 über die Vorlage abstimmen können.

Zugehörige Objekte

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1_Mantelerlass_Beschluss_Anhorungsexemplar.pdf Download 1 1_Mantelerlass_Beschluss_Anhorungsexemplar.pdf
2_Anhang_1_Synopse_Anhorungsexemplar.pdf Download 2 2_Anhang_1_Synopse_Anhorungsexemplar.pdf
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